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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - L 2 AS 202/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,33387
LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - L 2 AS 202/20 B ER (https://dejure.org/2020,33387)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.07.2020 - L 2 AS 202/20 B ER (https://dejure.org/2020,33387)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - L 2 AS 202/20 B ER (https://dejure.org/2020,33387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b SGB 2, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 3 S 1 Nr 2 FreizügG/EU 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - anderes Aufenthaltsrecht - Arbeitnehmerstatus - Fortwirkung bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit - keine ununterbrochene Beschäftigung für 1 Jahr - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - L 2 AS 202/20
    Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 54) habe entschieden, dass § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FreizügG/EU keine ununterbrochene Tätigkeit von mehr als einem Jahr voraussetze.

    Der Gesetzestext hebe in diesem weiteren Sinne auf einen Durchlauf von Beschäftigungsmonaten und nicht auf aneinandergereihte Kalendermonate ab (BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 54, Rn. 24 - 30).

    Das BSG sieht ausgehend von der vorgenannten Zielsetzung des Gesetzes nur dann einen Anlass die Frage nach einer schädlichen Unterbrechung aufzuwerfen, wenn in Addition zahlreicher kurzfristiger oder durch längere Zeiten unterbrochener Beschäftigungsverhältnisse es nur auf längere Sicht und "eher zufällig" zu einer Tätigkeit von "mehr als einem Jahr" gekommen ist (BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 54, Rn. 31; vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2019 - L 25 AS 1831/18 - juris Rn. 32).

    Soweit vertreten wird, dass sie nach einem Zeitraum von zwei Jahren zu ziehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 54, Rn. 33 m.w.N.), kann darauf hingewiesen werden, dass dieser Zeitraum bis zum 31. August 2020 (Ende der getroffenen Regelungsanordnung) noch nicht abgelaufen sein wird.

  • BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - L 2 AS 202/20
    Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich - etwa weil es dafür weiterer, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu verwirklichender tatsächlicher Aufklärungsmaßnahmen bedürfte -, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf der Grundlage einer Folgenabwägung getroffen wird (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschluss vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 - juris, Rn. 15, 16 m.w.N).
  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - L 2 AS 202/20
    Der Gesamtbewertung ist mit Rücksicht auf einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein weites Verständnis zugrunde zu legen (BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 14 AS 18/17 R -, Rn. 19 - 20, juris, m.w.N.).
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - L 2 AS 202/20
    Aus dem Aufbau der Norm ist abzuleiten, dass positiv festgestellt werden muss, dass ein Ausländer sich allein zur Arbeitsuche in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, denn nur dann kann auch der Leistungsausschluss festgestellt werden (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 138/11 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 28, Rn. 20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - L 25 AS 1831/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - L 2 AS 202/20
    Das BSG sieht ausgehend von der vorgenannten Zielsetzung des Gesetzes nur dann einen Anlass die Frage nach einer schädlichen Unterbrechung aufzuwerfen, wenn in Addition zahlreicher kurzfristiger oder durch längere Zeiten unterbrochener Beschäftigungsverhältnisse es nur auf längere Sicht und "eher zufällig" zu einer Tätigkeit von "mehr als einem Jahr" gekommen ist (BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 54, Rn. 31; vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2019 - L 25 AS 1831/18 - juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2015 - 12 B 312/15

    Verpflichtung zur vorläufigen Bewilligung eines Bildungskredits und zur Übernahme

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - L 2 AS 202/20
    Auch der mit § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU verfolgte Zweck, einem genügend in den Arbeitsmarkt integrierten Arbeitnehmer das Freizügigkeitsrecht bei Eintritt unfreiwilliger Arbeitslosigkeit zu erhalten, erfordere keine ununterbrochene Beschäftigungsdauer von "mehr als einem Jahr", um in der gebotenen Weise sichergestellt zu sein (a. A.: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 12 B 312/15 - juris Rn. 20).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2021 - L 2 AS 438/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Der Dauer der Nichtbeschäftigung vom 1. bis 10. Januar 2021 ist so kurz, dass nicht auf eine fehlende Integration in den Arbeitsmarkt geschlossen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Juli 2020 - L 2 AS 202/20 B ER - juris Rn. 33 für eine Zeitspanne von drei Monaten bei Wiederbeschäftigung beim selben Arbeitgeber).
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